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PPWR 2026: WAS UNTERNEHMEN JETZT TUN MÜSSEN, UM VORBEREITET ZU SEIN

Wir schreiben das Jahr 2026. Was über Jahre hinweg als Entwurf in den Gremien der Europäischen Union diskutiert wurde, ist nun unmittelbar geltendes Recht. Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) hat die Art und Weise, wie wir in Europa über Verpackungen denken, produzieren und kalkulieren, fundamental verändert.

Wer heute noch auf die Strategien von vor zwei Jahren setzt, stellt fest, dass die regulatorische Luft dünner wird. Die Zeit der Übergangsfristen für die ersten großen Meilensteine neigt sich dem Ende zu.

Für Unternehmen im Bereich Einkauf, Technik und Logistik bedeutet das: Die technische Ausrichtung der Verpackung an den kommenden EU-Standards ist die Grundvoraussetzung für die zukünftige Marktfähigkeit. 

1. WARUM DIE PPWR DEN STATUS QUO BEENDET 

Hinter der PPWR steht der ambitionierte Plan des EU Green Deals, die Kreislaufwirtschaft zur neuen Norm zu machen und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Ein großer Teil des Ziels ist klar definiert: Verpackungsabfälle sollen massiv reduziert und der Rezylateinsatz europaweit gesteigert werden. Doch der Weg dorthin führt über technische Regulierungen, die bereits heute, im Jahr 2026, voll greifen. Es geht nicht mehr nur um die Frage, ob eine Verpackung den Transportschutz gewährleistet. Es geht um die lückenlose Dokumentation ihrer chemischen Bestandteile und ihrer mechanischen Recyclingfähigkeit. 

Die Verordnung zwingt Unternehmen dazu, tief in ihre Materialstrukturen einzutauchen. Viele Jahre lang waren komplexe Verbundmaterialien der Standard, um Barriereeigenschaften zu maximieren. Doch genau diese Komplexität wird nun zum regulatorischen Hindernis, da sie die Sortenreinheit im Recyclingprozess massiv stören. Die PPWR fordert eine radikale Vereinfachung der Materialien, um die Recyclingqualität europaweit auf ein neues Niveau zu heben. 

Wer diese Transformation verschläft, sieht sich nicht nur mit steigenden Kosten konfrontiert, sondern riskiert, dass seine Produkte aufgrund mangelnder Nachweise gar nicht erst in den Handel gelangen. Die wirtschaftliche Attraktivität von Recycling soll durch diese Gesetzgebung massiv gesteigert werden, da bisherige Marktmechanismen oft versagt haben. Wir erleben derzeit einen Paradigmenwechsel: Verpackungen werden nicht mehr nur nach ihrem Preis, sondern nach ihrer regulatorischen Sicherheit bewertet. 

Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Tatsache, dass trotz früherer Richtlinien die Abfallmengen durch veränderte Konsumgewohnheiten stetig angestiegen sind. Bisherige Ansätze zur Abfallvermeidung waren oft nachrangig gegenüber der Nutzung günstiger Neuware. Die PPWR bricht diesen Trend nun durch verbindliche Quoten und Verbote. Das Ziel ist eine harmonisierte Marktlandschaft, in der unklare Kennzeichnungen und gefährliche Stoffe keinen Platz mehr haben. 

2. DIE ZENTRALEN ANFORDERUNGEN IM ÜBERBLICK 

Die Roadmap der PPWR ist eng getaktet und lässt wenig Spielraum für Verzögerungen. Der erste kritische Stichtag ist der 12. August 2026. Ab diesem Datum müssen Abfüller für jede Verpackung eine EU-Konformitätserklärung erstellen. Dies ist ein formaler Akt, der jedoch eine tiefgehende technische Datenbasis erfordert. Ein wesentlicher Teil dieser Pflicht ist die Einhaltung der neuen Grenzwerte für potenziell gefährliche Stoffe wie PFAS bei Lebensmittelkontaktverpackungen. 

Ohne diesen Nachweis und die entsprechende Registrierung im nationalen Register ist ein Inverkehrbringen ab August schlicht illegal. Parallel dazu steigen die Anforderungen an die Kennzeichnung und die Verantwortung des Herstellers. Es geht hierbei um eine Harmonisierung, die sicherstellt, dass Verbraucher in der gesamten EU klare Anweisungen zur Abfalltrennung erhalten. Dieser Prozess ist kein einmaliges Projekt, sondern eine dauerhafte Anpassung an neue Standards. 

Ab 1. Januar 2028 greifen die verschärften Regeln der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Hersteller haften dann für die gesamte Lebensdauer der Verpackung, inklusive der Entsorgungsphase. Ab August 2028 folgt zudem die harmonisierte Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung. Diese Schritte sind notwendig, um die Recyclingströme sauber zu halten und die Qualität der Sekundärrohstoffe zu sichern. 

Wer die Registrierungs- und Dokumentationspflichten jetzt nicht erfüllt, wird die kommenden Hürden im Jahr 2030 schwer oder nicht mehr nehmen können. In vier Jahren müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein und strenge Quoten beim Materialeinsatz erfüllen. Das Jahr 2026 dient somit als administratives Fundament für die technische Revolution der Branche. Es ist das Jahr, in dem die Verantwortung vom Staat verschärft auf die Unternehmen übergeht. 

Die Vorbereitung auf diese Meilensteine erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten. Diese müssen ab August 2026 in der Lage sein, dem Abfüller alle notwendigen Unterlagen zur PPWR-Bereitschaft bereitzustellen. Ohne diesen Datenaustausch kann der Abfüller keine rechtssichere Erklärung abgeben. Wir sehen hier eine deutliche Aufwertung der Verpackungsspezifikation in der gesamten Lieferkette. 

Schaubild: Der regulatorische Fahrplan

3. RECYCLINGFÄHIGKEIT: DAS NEUE METRIK-SYSTEM (KLASSEN A–C) 

Zukünftig wird die Recyclingfähigkeit nicht mehr subjektiv bewertet, sondern anhand technischer Schwellenwerte quantifiziert. Die PPWR führt Leistungsstufen ein, die ab 2030 über die Marktfähigkeit entscheiden. Diese Stufen basieren auf dem sogenannten „Design for Recycling“, bei dem das Gewicht der recyclingfähigen Komponenten im Verhältnis zum Gesamtgewicht bewertet wird. Verpackungen, die unterhalb von 70 % liegen, gelten als technisch nicht recyclingfähig und werden ab 2030 verboten.

Das Notensystem ist dabei unmissverständlich in seiner Konsequenz für die Wirtschaftlichkeit. Klasse A erfordert eine Recyclingfähigkeit von mindestens 95 %, während Klasse B bei 80 % liegt. Ab 2038 werden die Anforderungen nochmals verschärft: Dann müssen alle Verpackungen mindestens die Klasse B (80 %) erreichen, um marktfähig zu bleiben; die Klasse C ist dann verboten. Dies setzt einen enormen Innovationsdruck auf alle Entwicklungsabteilungen frei. 

Ein entscheidender Faktor ist zudem die Skalierbarkeit der Prozesse. Ab dem Jahr 2035 gilt eine Verpackung nur dann als konform, wenn sie „in großem Maßstab“ recycelt wird. Das bedeutet, dass die EU-weite Rezyklatmenge je Kategorie mindestens 55 % der produzierten Verpackungen erreichen muss. Verpackungen, die diesen Schwellenwert unterschreiten, verlieren ihre Zulassung für den europäischen Markt. 

Besonders kritisch ist dies für Aluminium-Verbundmaterialien. Diese sind ab 2030 eingeschränkt und nur noch für spezifische Bereiche wie Lebensmittel, Pharma oder Medizin zulässig. Da sie die geforderten Recyclingquoten systembedingt oft nicht erfüllen können, ist eine frühzeitige Prüfung von Monomaterial-Lösungen unumgänglich. Die PPWR lässt hier wenig Spielraum für Ausnahmen. 

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Unternehmen ihre Materialauswahl grundlegend überdenken. Es geht darum, Leerräume zu minimieren und auf Stoffe zu verzichten, die den Recyclingprozess kontaminieren könnten. Jedes Gramm zählt, wenn es darum geht, in die attraktive Klasse A oder B eingestuft zu werden. Wir bei GRUBER unterstützen unsere Kunden bereits jetzt bei dieser komplexen Bewertung. 

4. REZYKLATEINSATZ: VERBINDLICHE QUOTEN AB 2030 

Ein weiterer Pfeiler der PPWR ist die verpflichtende Nutzung von Rezyklaten, die aus Post-Consumer-Abfällen (PCR) gewonnen wurden. Ziel ist es, den Kreislauf zu schließen und die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen zu stützen. Dabei unterscheidet die Verordnung sehr genau zwischen verschiedenen Verpackungstypen und deren Verwendungszweck. Jedweder Kunststoffanteil, der mindestens 5 % des Gesamtgewichts ausmacht, muss diese Quoten erfüllen. 

Die Quoten sind ambitioniert: Ab 2030 müssen beispielsweise sonstige Kunststoffverpackungen bereits 35 % Rezyklat enthalten. Bei kontaktempfindlichen Verpackungen aus PET sind es 30 %, während andere Kunststoffe in diesem Bereich zunächst bei 10 % liegen. Bis 2040 steigen diese Anforderungen drastisch an – bei Getränkeflaschen und sonstigen Kunststoffen auf bis zu 65 %. 

  • PET (kontaktempfindlich): 30 % PCR ab 2030. 
  • Andere Kunststoffe (kontaktempfindlich): 10 % PCR ab 2030. 
  • Einweg-Getränkeflaschen: 30 % PCR ab 2030. 
  • Sonstige Kunststoffverpackungen: 35 % PCR ab 2030. 

Die Herausforderung für den Einkauf liegt in der aktuellen Materialverfügbarkeit. Da das Angebot an qualitativ hochwertigem PCR in Menge und Qualität noch unzureichend ist, steigt der Preisdruck auf Unternehmen massiv an. Wer heute nicht seine Lieferantenketten validiert und PCR-Kontingente prüft, wird 2030 vor enormen wirtschaftlichen Hürden stehen. 

Ausnahmen von diesen Quoten gibt es nur in sehr begrenzten Fällen, etwa für Arzneimittelverpackungen oder Verpackungen für gefährliche Güter. Die Methode zur genauen Berechnung dieser Anteile wird bis spätestens Anfang 2028 festgelegt. Unternehmen müssen daher flexibel bleiben und ihre Spezifikationen kontinuierlich an den neuesten Stand der Technik anpassen. Wir helfen dabei, die richtigen Materialien zu finden, die diesen Spagat meistern. 

5. WER HAFTET? DIE VERANTWORTUNG DES INVERKEHRBRINGERS 

Die regulatorische Haftung liegt primär beim Abfüller bzw. Inverkehrbringer der Verpackung. In der Praxis bedeutet dies: Du bist verantwortlich für die Konformität der gesamten Verpackungseinheit. Du kannst dich nicht mehr auf pauschale Zusagen verlassen, sondern musst im Zweifelsfall technische Unterlagen deiner Lieferanten vorlegen können. Dies erfordert ein völlig neues Level an Transparenz in der Lieferantenbeziehung. 

Diese Verantwortung dehnt sich auch auf den globalen Markt aus. Jede Importverpackung, die in die EU eingeführt wird, muss exakt dieselben Standards erfüllen wie ein lokal produziertes Produkt. Importeure tragen hierbei die volle Verantwortung und Haftung für die Einhaltung. Dies soll Wettbewerbsnachteile für europäische Hersteller verhindern und globale Standards setzen. 

Zudem gibt es klare Vorgaben zur Reduzierung des Materialeinsatzes. Ab 2030 müssen Gewicht und Volumen jeder Verpackung auf das notwendige Minimum reduziert werden, um Leerräume zu vermeiden. Überflüssige Verpackungen und bestimmte Single-Use-Plastic-Lösungen werden komplett verboten. Das bedeutet, dass jede Verpackung technisch gerechtfertigt sein muss. 

  • Haftung: Abfüller und Inverkehrbringer tragen das volle Risiko. 
  • Importe: Auch Waren von außerhalb der EU müssen den Regeln entsprechen. 
  • Minimierung: Verpflichtung zur Reduktion von Gewicht und Volumen. 
  • Verbote: Bestimmte Einweg-Verpackungen sind ab 2030 untersagt. 

Die Sanktionen bei Verstößen sind empfindlich und können bis zum Vertriebsverbot führen. Da das Verpackungsgesetz die Herstellerverantwortung zur Abfallvermeidung nun noch strenger regelt, ist Compliance ein direktes Management-Thema geworden. Investitionen in recyclingfähige Verpackungslösungen werden so von einer moralischen Entscheidung zu einer harten wirtschaftlichen Notwendigkeit. Wir bei GRUBER sehen uns als Partner unserer Kunden, um diese Risiken zu minimieren. 

6. READINESS-CHECK: DEIN FAHRPLAN FÜR 2026 

Die Komplexität erfordert einen strukturierten Ansatz. Wir empfehlen eine sofortige Status-quo-Analyse, um die Risiken im aktuellen Portfolio zu identifizieren. Dabei sollten technische Hilfsmittel wie CO₂-Rechner und spezifische PPWR-Checks zum Einsatz kommen. Nur wer seine Daten kennt, kann rechtzeitig gegensteuern. 

  1. Umfassendes Portfolio-Audit Erfasse jedes einzelne Verpackungselement in deinem Sortiment und identifiziere kritische Materialien, insbesondere Alu-Verbunde, die ab 2030 eingeschränkt sein könnten. 
  2. PFAS-Grenzwerte sicherstellen Fordere schriftliche Bestätigungen deiner Lieferanten an, dass alle eingesetzten Folien die Grenzwerte ab dem 12.08.2026 einhalten. 
  3. Dokumentation vorbereiten Implementiere einen Prozess, um ab dem 12.08.2026 für jede Verpackung die geforderte EU-Konformitätserklärung bereitzustellen.
  4. Design-Prüfung (Klassen A–C) Bewerte deine Verpackungen nach den neuen Leistungsklassen für das Zieljahr 2030.
  5. PCR-Rezyklat-Sourcing Validiere deinen Bedarf an Rezyklaten für 2030 und sichere dir frühzeitig Kontingente.
  6. Minimierung & Kennzeichnung prüfen Prüfe dein Design auf unnötiges Gewicht oder Volumen und bereite die Umstellung auf die Materialkennzeichnung vor.

Die Sanktionen bei Verstößen sind empfindlich und können bis zum Vertriebsverbot führen. Da das Verpackungsgesetz die Herstellerverantwortung zur Abfallvermeidung nun noch strenger regelt, ist Compliance ein direktes Management-Thema geworden. Investitionen in recyclingfähige Verpackungslösungen werden so von einer moralischen Entscheidung zu einer harten wirtschaftlichen Notwendigkeit. Wir bei GRUBER sehen uns als Partner unserer Kunden, um diese Risiken zu minimieren. 

7. STRATEGISCHER AUSBLICK: PLANUNGSSICHERHEIT DURCH TECHNISCHES KNOW-HOW 

Das Jahr 2026 ist kein Zeitpunkt für Unsicherheit, sondern für Präzision. Die PPWR ist ein mächtiges Instrument, das den Markt bereinigen und echte Kreislaufwirtschaft etablieren wird. Unternehmen, die jetzt investieren, gewinnen langfristig an Investitionssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. Die Bedeutung der Verpackung in der Lieferkette ist heute so hoch wie nie zuvor. 

Wir von GRUBER begleiten dich bei diesem Prozess. Mit unseren Analysen und Lösungen sorgen wir dafür, dass deine Verpackungen zukunftssicher ausgerichtet sind. Es geht darum, gemeinsam Lösungen zu finden, die allen neuen Anforderungen gerecht werden – ohne Kompromisse bei der Qualität. Reden wir über dein Portfolio. 

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